Vorbereitende Steuerplanung

  Ein Unternehmen, das den israelischen Markt für sich erschließt und umfangreiche geschäftliche Aktivitäten in Israel entwickelt, oder das als Inhaber einer „permanenten Niederlassung“ in Israel betrachtet werden kann, ist im Einklang mit den in Israel geltenden Steuergesetzen dazu verpflichtet,  den israelischen Steuerbehörden eine vollständige Berichterstattung vorzulegen. Im Ergebnis dazu ist es nicht nur zu ...

Freiwillige Offenlegung

  In den letzten Jahren wurde das Phänomen israelischer Bürger, die außerhalb Israels über Vermögenswerte verfügen – und darunter auch Bankkonten mit den Erlösen aus geschäftlichen Aktivitäten, Immobilien oder Erbschaften – überall auf der Welt in zunehmendem Maße deutlich. Wenn das Einkommen aus diesen Quellen gegenüber den zuständigen israelischen Behörden nicht erklärt wird, kann der ...

Anforderungen der israelischen Steuerbehörden

  Allwira & Angel sind darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen an Berichterstattung und Besteuerung zu unterstützen, die für eine „ständige Niederlassung“ (oder „permanente Präsenz“) in Israel erforderlich sind. Ein Unternehmen, das in Israel umfangreiche Aktivitäten betreibt, oder das als Inhaber einer „ständigen Präsenz“ in Israel betrachtet werden kann, ist verpflichtet, den Anforderungen ...

Das neue Abkommen der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Israel

  Es wird erwartet, dass das neue, zwischen Deutschland und Israel geschlossene Steuerabkommen die bilaterale geschäftliche Handhabung für Investoren, Unternehmen und Einzelpersonen erleichtern wird. Israel unterhält Steuerverträge mit mehr als 50 anderen Ländern. Der hauptsächliche Zweck eines Steuerabkommens besteht darin, durch die Eliminierung steuerlicher Hindernisse  und die Stärkung der gegenseitigen Zusammenarbeit eine Grundlage für die ...

Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Israel

Es ist uns eine Freude, umfassende Informationen über das Verfahren für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Israel zu präsentieren. Im Allgemeinen ist der Arbeitsgeber ausländischer Fachkräfte aufgefordert, sich zwei separaten, jedoch von einander abhängigen Verfahren zu unterziehen. Zunächst muss ein Antrag auf die Erlaubnis der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte  beim Ministerium für Industrie eingereicht werden. Im ...