Willkommen in Israel – Steuervergünstigungen für Neueinwanderer und Rückkehrer

 

Israel ist weltweit dafür bekannt, Neueinwanderern großzügige Vergünstigungen zu bieten. Die große Anzahl und Vielfalt dieser Vergünstigungen kann sich jedoch als überfordernd und verwirrend darstellen, was potenziellen Einwanderern bewusst wird, sobald sie die zahlreichen Broschüren und Ratgeber zu ihrem neuen Leben in Israel studieren.

Selbst Israelis, die einige Jahre im Ausland gelebt haben und nun nach Israel zurückkehren, wissen nicht genau, welche Vergünstigungen und Subventionen ihnen zustehen. Dieser Artikel stellt die Punkte mit unmittelbarer Bedeutung für Olim und Rückkehrer dar.

 

Folgende Personen haben einen Anspruch auf Steuervergünstigungen:

  1. Oleh: Ein Neueinwanderer nach Israel;
  2. Ein zurückkehrender israelischer Staatsbürger (Rückkehrer): Eine Person, die nach Israel zurückkehrt, nachdem sie für mindestens zehn Jahre durchgehend außerhalb Israels gelebt hat und somit kein Einwohner Israels mehr ist. Diese Personen haben Anspruch auf die gleichen Vergünstigungen wie Olim;
  3. Sonderkategorie: Personen, die während der Jahre 2007-2009 nach Israel zurückgekehrt sind, werden als zurückkehrende Israelische Bürger betrachtet, auch wenn sie für mindestens fünf anstatt zehn Jahre durchgehend außerhalb Israels gelebt haben.

Die wichtigsten Vergünstigungen für Neueinwanderer sind folgende:

 

  • Zehn Jahre Steuerbefreiung auf außerhalb Israels generiertes Einkommen, einschließlich passivem Einkommen wie Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen, Einnahmen aus Lizenzen und Renten aus überseeischen Vermögenswerten sowie Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von ausländischen Vermögenswerten;
  • Zehn Jahre Befreiung von der Meldepflicht Einkommens aus ausländischen Quellen: Die Steuerbefreiung für neue israelische Einwohner findet Anwendung auf Geschäftseinkommen, welches durch überseeische Vermögenswerte generiert wurde sowie auf Ausbildungs- und Arbeitseinkommen wie zum Beispiel im Ausland generierte Gehälter oder Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten;
  • Zehn Jahre Befreiung von der Betrachtung als in Israel ansässiges Unternehmen, sofern dieses im Ausland gegründet wurde und sich im Besitz eines Oleh oder eines israelischen Rückkehrers befindet. Ein Unternehmen, welches im Ausland gegründet wurde und sich im Besitz eines Oleh oder eines israelischen Wiedereinwanders befindet, wird für steuerliche Zwecke, für die Dauer von zehn Jahren, nicht als israelisches Unternehmen betrachtet und wird somit für diesen Zeitraum in Israel von der Steuerpflicht auf im Ausland generiertes Einkommen befreit.
  • Möglichkeit für steuerliche Zwecke für ein Jahr nach der Ankunft als ausländischer Einwohner zu gelten;
  • Dreieinhalb Jahre Steuergutschriften mit der Möglichkeit auf Verlängerung. Diese Gutschriften setzen sich wie folgt zusammen:

Drei zusätzliche Steuergutschrift-Punkte für die ersten 18 Monate nach der Einwanderung nach Israel (und somit aliyah), die zu einer Steuerermäßigung von monatlich 645 NIS bzw. 11,610 NIS

Für die ersten 18 Monate führen. Für die nächsten 12 Monate werden zwei zusätzliche Steuergutschrift-Punkte und somit eine Steuerermäßigung von monatlich 430 NIS bzw. 5,160 NIS für das Jahr gewährt.

Für die darauf folgenden 12 Monate wird ein zusätzlicher Steuergutschrift-Punkt und somit eine Steuerermäßigung von monatlich 215 NIS bzw. 2,580 NIS für das Jahr gewährt.

Eltern von jungen Kindern, erwerbstätige Mütter, ehemalige Soldaten und andere Personen, die sich unter bestimmten Umständen befinden, profitieren von zusätzlichen Ermäßigungen.

 

Sonstige Vergünstigungen, die neuen israelischen Einwohnern von der israelischen Regierung gewährt werden:

Kostenübernahme (Sal Klita): Finanzielle Unterstützung durch das israelische Ministerium für die Aufnahme von Einwanderern (Misrad Haklita);

Mietzuschuss: Das Ministerium für Wohnungswesen (Misrad Hashikun) gewährt Neueinwanderern (olim chadashim) ab dem achten Monat nach der Einwanderung (aliyah) nach Israel einen Mietzuschuss;

Gesundheitsversorgung: Das nationale Versicherungsinstitut (Bituach Leumi) bietet für das erste Jahr nach der Einwanderung eine kostenlose Grundversorgung in jeder beliebigen Krankenkasse (Kupat Cholim) an.

Ermäßigung bei der Gemeindesteuer (Arnona): Alle israelischen Groß- und Kleinstädte berechnen Mietern und Immobilieneigentümern Gemeindesteuern (arnona). Olim erhalten üblicherweise eine Ermäßigung in Höhe von 70-90 Prozent auf arnona Zahlungen für bis zu 100 Quadratmeter eines Grundstücks;

Hebräisch-Sprachkurse (Ulpan): In ganz Israel finden an verschiedenen Orten kostenlose Hebräisch-Sprachkurse (Ulpan) statt. Ein gewöhnlicher subventionierter Ulpan Kurs findet fünf Tage die Woche für jeweils fünf Stunden statt und dauert fünf Monate lang.

Subventionierte Studiengebühren: Olim und weitere qualifizierte Bewerber im Alter von bis zu 23 Jahren erhalten finanzielle Unterstützung für einen einjährigen studienvorbereitenden Kurs (mechina);

Zollvergünstigungen: Olim dürfen Haushaltsgeräte und Haushaltswaren aus jedem beliebigen Land steuerfrei mitbringen; 

Vergünstigte Hypotheken: Olim haben für Summen von bis zu circa 15,000 NIS Anspruch auf unter dem Marktzinssatz liegende Zinssätze;

Kostenloser Flug nach Israel: Neueinwanderern (Olim), die aus Nordamerika ankommen, steht ein kostenloser Flug nach Israel mit El Al von jedem beliebigen El-Al-Flughafen in Nordamerika bei der Einwanderung (Aliyah) zu;

Kostenloser Transfer vom Ben Gurion Flughafen: Olim erhalten ein kostenloses Taxi vom Ben Gurion Flughafen zu ihrem ersten Ziel nach der Einwanderung (Aliyah);

Zollvergünstigung für ein gekauftes oder importiertes Auto: Olim zahlen einen vergünstigten Steuersatz für den Kauf eines neuen Autos in Israel oder auf den Import eines Autos aus dem Ausland;

Maximale Geldsumme, die Olim nach Israel einführen dürfen: Die maximale Bargeld-Summe, die ein Oleh nach Israel einführen darf, beträgt 1,250,000 NIS (die Gesamtsumme aller im Besitz der meldenden Person). Beträge von 50,000 NIS und mehr müssen angemeldet werden.

Einwanderung und Wiedereinbürgerung bedürfen eines sorgfältigen Vorbereitungsprozesses, und unser Expertenteam ist Ihnen gerne bei den ersten Schritten in Israel behilflich.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Das Team von Allwira & Angel, stets zu Ihren Diensten.