Freiwillige Offenlegung

 

In den letzten Jahren wurde das Phänomen israelischer Bürger, die außerhalb Israels über Vermögenswerte verfügen – und darunter auch Bankkonten mit den Erlösen aus geschäftlichen Aktivitäten, Immobilien oder Erbschaften – überall auf der Welt in zunehmendem Maße deutlich. Wenn das Einkommen aus diesen Quellen gegenüber den zuständigen israelischen Behörden nicht erklärt wird, kann der betreffende israelische Staatsbürger als Steuerhinterzieher betrachtet werden.
Ein internationaler Trend der Transparenz zwischen den Steuerbehörden und den Banken im Hinblick auf die Enthüllung von Schwarzgeldern und Einkommenserklärungen im Ausland gewinnt seit kurzem überall in der Welt an Dynamik. Regierungen sind motiviert, diesen Weg nicht allein zwecks einer einmaligen Vergrößerung ihrer Haushalte einzuschlagen, sondern auch, um für die Zukunft Einkünfte zu generieren.
Ein vorrangiger Schwerpunkt für die Steuerbehörden in Israel bestand in den letzten Jahren darin, Geld zurück nach Israel zu führen. Der Oberfinanzdirektor, Herr Moshe Asher, ist der Ansicht, dass im Ausland nicht erklärtes Vermögen in Höhe von Milliarden Dollars vorhanden ist, das sich im Besitz israelischer Staatsangehöriger und ausländischer jüdischer Bewohner befindet. Dem israelischen Steuergesetz zufolge müssen nicht nur Einwohner für ihr globales Einkommen Steuern zahlen, sondern auch Ausländer, die ihre Bankkonten in Israel führen oder ihre Vermögenswerte dort verwalten und in den Genuss von Einkünften kommen, die sich aus geschäftlichen Aktivitäten in Israel ergeben, müssen Erklärungen abgeben und Steuern an die israelischen Steuerbehörden entrichten.
2003-2014
Die israelischen Steuerbehörden blicken auf eine langjährige Geschichte von Versuchen zurück, Geld nach Israel zu repatriieren, doch seit kurzen scheint die Durchsetzung an Aggressivität zugenommen zu haben, und ihre Verbindungen zu Behörden im Ausland und ausländischen Banken haben sich verstärkt.

 

Bis zum September 2014 gab es keine gesetzliche Regelung für eine freiwillige Offenlegung, und  die israelischen Steuerbehörden konnten strafrechtliche Klage sowohl gegen Einzelpersonen als auch gegen Unternehmen erheben.

 

Vor 2003 konnten israelische Bewohner nur für Einkünfte besteuert werden, die aus Einkommensquellen in Israel stammten, doch seit 2003 können sie auch für Einkommen  besteuert werden, das aus Quellen außerhalb Israels gewonnen wird. Im Ergebnis dazu wurden zahlreiche israelische Bürger und Unternehmen unwissentlich zu Steuerhinterziehern. Viele von ihnen zögerten, Schritte zu unternehmen, um sich mit ihren Schulden gegenüber den Steuerbehörden in Israel auseinanderzusetzen und fuhren fort, Zinsen und Bußgelder zu akkumulieren.
Neue freiwillige Offenlegung
September 2014

Das lange erwartete Programm der freiwilligen Offenlegung wurde im September 2014 verabschiedet und ermöglicht es den Beteiligten, sich anonym oder namentlich an die Steuerbehörden zu wenden und, abhängig von dem Umfang des Kapitals, das sie offenlegen, Immunität von einer strafrechtlichen Verfolgung zu erlangen. Der Erhalt dieser Immunität erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung einer Anzahl von Kriterien und einer vollständigen Kooperation mit den Behörden. Darüber hinaus verleiht die Regelung den Steuerbehörden, der Regierung oder andere Ämtern das Recht, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

 

Im Verlauf der kommenden beiden Jahre kann ein israelischer Bürger sich auf zweierlei Wegen um eine zügige Regelung gegenüber den israelischen Steuerbehörden bewerben. Der anonyme Weg ermöglicht es den Betroffenen, in nur 90 Tagen zu einer Übereinkunft zu gelangen, ohne die persönlichen Angaben der betroffenen Person preiszugeben, jedoch unter vollständiger Offenlegung der Vermögenswerte und Einnahmen, die diese Person im Ausland besitzt. Für das Einschlagen dieses Weges ist die Unterstützung eines Steuerfachmanns und/ oder Repräsentanten erforderlich. Auf dem „grünen Gleis“ wird der Steuerprüfer den zu zahlenden Steuerbetrag nicht prüfen. Das grüne Gleis steht nur zur Verfügung, wenn das nicht angegebene Einkommen sich auf einen Betrag von weniger als NIS 500.000 beläuft und die nicht erklärten Vermögenswerte auf eine Summe von weniger als NIS 2 Millionen geschätzt werden.

 

Auch wenn eine Anzahl von Vorteilen um Hinblick auf Geldstrafen, Bußgelder und Zinsen, die in der Vergangenheit anwendbar waren, nicht länger Gültigkeit haben, besteht keinerlei Zweifel, das seine freiwillige Meldung besser ist, als darauf zu warten, dass der Vertreter der israelischen Steuerbehörden „an die Tür klopft“. Der Oberfinanzdirektor gibt an, dass sogar jetzt die israelischen Steuerbehörden nicht bis zum Dezember 2016 warten werden, wenn die neue Frist für die neue freiwillige Erklärung erlischt, sondern kontinuierlich dahingehend aktiv ist, verborgene Informationen ausfindig zu machen.
Zu guter Letzt ist es zwecks Vermeidung einer unangenehmen Situation zu empfehlen, klug zu handeln, der Steuerbehörde zuvorzukommen und nicht auf einen überraschenden Besuch in Ihrem Büro oder bei Ihnen zu Hause zu warten. Wir sind davon überzeugt, dass die Inanspruchnahme der professionellen Dienstleistungen israelischer Steuerexperten den Betroffenen die Nutzung eines Programms der freiwilligen Offenlegung für israelische Bürger im Ausland ohne überflüssige finanzielle Einbußen ermöglichen wird. Sie sind eingeladen, sich an Allwira & Angel zu wenden, um eine professionelle Steuerlösung für Ihre Kunden zu sichern und den Vorgang einer freiwilligen Offenlegung einzuleiten.