Anforderungen der israelischen Steuerbehörden

 

Allwira & Angel sind darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen an Berichterstattung und Besteuerung zu unterstützen, die für eine „ständige Niederlassung“ (oder „permanente Präsenz“) in Israel erforderlich sind.
Ein Unternehmen, das in Israel umfangreiche Aktivitäten betreibt, oder das als Inhaber einer „ständigen Präsenz“ in Israel betrachtet werden kann, ist verpflichtet, den Anforderungen der Berichterstattung aller Steuerbehörden in Israel gerecht zu werden.
Unter diesen Umständen stehen einem Unternehmen zwei Optionen offen:

  • Die Einrichtung eines Büros für einen steuerlichen Vertreter (auf das als Zweigstelle Bezug genommen wird)
  • Die Eintragung als eine israelische Firma

 

Wie zuvor gesagt, muss ein Unternehmen die folgenden Kriterien der Berichterstattung erfüllen:

  • Mehrwertsteuer: monatliche oder zweimonatliche Berichterstattung im Einklang mit dem Umfang der Transaktionen und der Entscheidung der Steuerbehörden. Gegenwärtig beläuft sich die Mehrwertsteuer auf 18 % der Einnahmen aus Umsätzen (Juli 2015).
  • Steuern auf Dividenden: Im Rahmen der Einkommenssteuer. Die Dividenden eines israelischen Unternehmens, die an Aktionäre außerhalb Israels ausgeschüttet werden, werden mit einer Dividendensteuer in Höhe von 25% oder 30% belastet, je nach dem Prozentsatz der Kontrolle oder Beteiligung dieser Aktionäre, und auf der Grundlage von Abkommen zwischen Deutschland und Israel zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
  • Körperschaftssteuer: Berichterstattung und Zahlung der Einkommenssteuer im Umfang von 26.5 % der Gewinne des Unternehmens in Israel (Juli 2015). Die jährliche Berichterstattung erfolgt am Ende des Steuerjahres (des Kalenderjahres), wobei diese Berichterstattung üblicherweise einige Monate nach dem Ende des Steuerjahres stattfindet. In diesem Bericht erklärt die Firma den Betrag ihrer Schulden gegenüber den Steuerbehörden in Israel.

Anhörungen und Wirtschaftsprüfungen, in deren Verlauf die Steuerbehörden die durch das Unternehmen eingereichten Jahreserträge prüfen, werden von den Steuerbehörden alle paar Jahre durchgeführt, normalerweise in Abständen von drei bis sieben Jahren. Die endgültige steuerliche Einschätzung der Firma wird nur im Verlauf der Anhörung festgelegt.

Wenn ein Unternehmen oder dessen Vertreter die Aktivitäten in Israel vor der Durchführung einer Anhörung einstellen wollen, werden die Steuerbehörden die Anhörung im Normalfall auf das am nächsten liegende mögliche Datum vorverlegen, um die endgültig fällige Steuer zu verifizieren. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass die Steuerbehörden eine Anhörung für das Unternehmen in die Wege leiten, wenn der Charakter der geschäftlichen Tätigkeit ihnen nicht klar ist, oder in Fällen, in denen der geforderte Umfang oder Nachlass der Steuern nicht hoch ist.