Gesellschaftsgründung

 

Ausländische Unternehmen, die das Ziel haben, in Israel geschäftliche Aktivitäten zu etablieren, sollten die vor Ort bestehenden Anforderungen an die finanzielle Berichterstattung und Besteuerung ebenso mit in Betracht ziehen, wie die rechtlichen Möglichkeiten für eine permanente Ansiedlung in Israel. Firmen mit einer umfangreichen und kontinuierlichen Geschäftstätigkeit in Israel werden als ständige Niederlassungen betrachtet und können im Einklang damit verpflichtet werden, allen israelischen Steuerbehörden vollständige Berichte vorzulegen. Für Unternehmen, die sich in dieser Lage befinden, stehen zwei Optionen offen:

 

  • Die Einrichtung eines Büros für einen steuerlichen Vertreter (auf das als Zweigstelle Bezug genommen wird)
  • Die Eintragung als eine israelische Firma

 

In Israel kennt man eine Anzahl legaler wirtschaftlicher Einheiten:

  • Private oder an der Börse notierte Gesellschaften
  • Ausländische Gesellschaften
  • Partnerschaften (Teilhaberschaften)
  • Selbständige
  • Kooperativen
  • Nicht-kommerzielle Organisationen (Non-Profit Organization – NPO)

 

Die Registrierung als ein ortsansässiges Unternehmen in Israel bietet eine Reihe von Vorteilen: Sobald der Vorgang der Eintragung im israelischen Unternehmensmelderegister abgeschlossen ist, wird die Firma in jeder Hinsicht und für jeden Zweck zu einem israelischen Unternehmen, darunter auch in rechtlicher, geschäftlicher und steuerlicher Hinsicht. Weil einige israelische Firmen es vorziehen, mit anderen israelischen Unternehmen geschäftliche Beziehungen aufzunehmen, kann der Status als israelisches Unternehmen eine Anzahl von geschäftlichen Aktivitäten erleichtern, wie zum Beispiel etwa die Einrichtung eines Kreditrahmens bei einer Bank, etc. Rechtlich gesehen kann es von Nutzen sein, sich für den Zweck einer Trennung der gesetzlichen Haftung als zwei verschiedene Rechtsträger registrieren zu lassen, wobei der eine die Muttergesellschaft ist und der andere das Tochterunternehmen darstellt.

Der Abbruch der geschäftlichen Aktivitäten eines israelischen Unternehmens stellt einen längeren und kostspieligeren Prozess dar. In den meisten Fällen wird die Muttergesellschaft nach der Zahlung der Einkommenssteuer für den in Israel erzielten Profit
für ausgeschüttete Gewinne besteuert, die das Ergebnis von Aktivitäten in Israel sind. Die Höhe der Steuern, die das Unternehmen zu zahlen verpflichtet werden kann, muss im Einklang mit den gegenüber den betreffenden Ländern bestehenden Abkommen zur Doppelbesteuerung geprüft und könnte gesenkt werden. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, empfehlen wir dringend, dass Sie sich mit unseren Fachleuten beraten. Zögern Sie nicht – eine Beratung spart Geld!